Betreuungsvoraussetzungen
- Wunsch nach kontinuierlicher Unterstützung
- Bereitschaft zur Kooperation und Bereitschaft zur Erlangung einer sinnvollen Tagesgestaltung
Ausschluss:
- Primäre Suchtproblematik
Die Betreuung orientiert sich am individuellen Hilfebedarf, der unter Beteiligung des Betroffenen in Absprache mit dem zuständigen Kostenträger in einem Hilfeplan festgelegt wird. Im Umfang ihres Betreuungsbedarfs werden die Klienten zumeist im eigenen Umfeld betreut, aber auch bei Aktivitäten und Gängen außerhalb des Wohnumfeldes begleitet.
Finanzierung
Die Kosten der ambulanten Betreuung werden in der Regel vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe im Wege der Eingliederungshilfe übernommen.